Unser neuestes und jüngstes Stadtratsmitglied, Alexander Uhrle, zum Rücktritt von Alexius Batzer:
„Alexius Batzer, einer in meinen Augen kompetentesten und
erfahrendsten Stadträte, räumte heute seinen Platz im Stadtrat. Ich
brauch nicht einmal daran denken, dass ich in seine Fußstapfen treten
kann. Dafür sind diese einfach zu groß. Somit bleibt mir nur, dass ich
meine eigenen Fußstapfen hinterlasse, was aber, und davon bin ich
überzeugt, nicht negativ für die Stadt sein wird. Zunächst möchte ich
aber Alexius meine tiefste Dankbarkeit aussprechen, dass ich von ihm die
Chance erhalte, noch in dieser Legislaturperiode Erfahrungen als
Stadtrat zu sammeln und mich für meine Heimatstadt einzusetzen. Was mich
zudem freut ist, dass Alexius der Stadt noch bis zu den Kommunalwahlen
2020 als Schulbeauftragter erhalten bleibt.
Vielen Dank Alexius – du wirst mir mit deiner sachlichen und trockenen Art stets ein Vorbild sein.“
Die Entscheidung des Verteidigungsministerium im Oktober 2011 den Fliegerhorst Kaufbeuren zu schließen hat uns ins Herz getroffen. Darum waren wir überaus froh und dankbar, dass die Flugsicherung sich im Januar 2017 für den Standort Kaufbeuren entschieden hat.
Mit der jetzigen Ansiedlung eines Sanitätsregiments und einer Feldjägerkompanie ist der Bundeswehrstandort langfristig gesichert. Wir freuen uns auch für die Zivilbeschäftigen die jetzt Sicherheit für ihre Arbeitsplätze haben. Die Stadt Kaufbeuren ohne Bundeswehr wäre für die KI unvorstellbar gewesen.
Der Umweltgedanke rückt immer mehr in den Mittelpunkt unserer
Gesellschaft. In Kaufbeuren können wir besonders stolz sein auf die
vielen Aktionen, die zum Teil seit vielen Jahren von Ehrenamtlichen zum
Thema Umwelt durchgeführt werden. Dieser wertvolle und erhebliche
Aufwand ist der breiten Bevölkerung leider nur in geringem Umfang
bekannt.
Daher stellte die Kaufbeurer Initiative e. V. folgende Anträge:
1. Im zeitlichen Zusammenhang mit dem jährlichen Tag der Umwelt am 5.
Juni soll ein eigener Kaufbeurer Umwelttag eingeführt werden. An diesem
Tag sollen vor allem die Kaufbeurer Umweltaktivitäten gebündelt
präsentiert, die Bevölkerung informiert und die Zusammenarbeit mit der
Stadt Kaufbeuren angeregt werden. Einige Aktive haben ihre Mitwirkung
bereits zugesagt. Der Umwelttag könnte ein gemeinsames verstärktes
Umweltbewusstsein entstehen lassen, das von vielen Kaufbeurer
Bürgerinnen und Bürgern mitgetragen wird.
2. Um der zunehmenden Bedeutung der Umweltentwicklung in unserer
Stadt gerecht zu werden, stellen wir den Antrag, dass der
Umweltausschuss aus dem Bauausschuss herausgelöst und wieder
eigenständig wird. Damit wird eine themenübergreifende Bearbeitung für
eine Biodiversitätsstrategie mit verschiedenen Entwicklungsansätze
ermöglicht.
Mit Schreiben vom 27.05.2019 an Herrn Oberbürgermeister Stefan Bosse
legt Stadtrat Alexius Batzer sein Mandat zum 22.07.2019 aus privaten
Gründen nieder. Nachrücker wird Alexander Uhrle, welcher bei der
Kommunalwahl 2014 mit 3.403 Stimmen den Einzug in den Stadtrat um 155
Stimmen verpasste. Das Amt des Schulbeauftragten wird Batzer bis zur
kommenden Kommunalwahl im Frühjahr 2020 weiter ausführen. Uhrle, der
bereits seit 2012 2. Vorsitzender der Kaufbeurer Initiative e. V. ist,
wird u.a. die Sitze im Schul- und Kulturausschuss sowie dem
Steuerausschuss übernehmen. Zudem ist er bereits seit 2014 Mitglied des
Sicherheitsbeirates. Der 35 jährige, sozial engagierte,
IT-Unternehmensberater freut sich bereits sehr über die neue Aufgabe und
möchte künftig, als nun jüngstes Stadtratsmitglied, insbesondere
weitere Themen und Impulse der jüngeren Generation wie z. B. digitale
Themen einbringen. So war er bereits der Initiator des viel diskutierten
Antrages, keine öffentlichen Plätze mehr an Zirkusse mit Wildtieren zu
vergeben oder auch des Sportbodens für die erdgas schwaben arena.
Da sich die Kaufbeurer Initiative zur kommenden Kommunalwahl
allgemein verjüngen möchte, werden noch interessierte Kanditatinnen und
Kandidaten gesucht, die sich aktiv in der Kaufbeurer Stadtpolitik
parteiunabhängig einbringen möchten. Wer Interesse hat, kann sich über
die Web- oder Facebookseite der Kaufbeurer Initiative melden oder bei
einem auf der Webseite angegebenen öffentlichen Stammtisch vorstellen.
Stellungnahme zum Verschieben von Stadtratsterminen
Auf Anfrage des Portals „Wir sind Kaufbeuren“ nimmt Ernst Holy nachfolgende Stellungnahme:
Die Kaufbeurer Initiative möchte an der Jahresplanung der Stadtrats-
und Ausschusssitzungen festhalten. Unvermeidbare Absenzen zu einzelnen
Terminen können durch die anderen Fraktionsmitglieder hinreichend
vertreten und ausgeglichen werden. Eine wie auch immer begründete
Priorisierung einzelner Stadtratsmitglieder erscheint grundsätzlich
nicht geboten. Eine feste Sitzungsplanung erleichtert für alle
Beteiligten die langfristige und zuverlässige Aufteilung der damit
verbundenen Termine über das Jahr hinweg.
Stellungnahme zur multifunktionalen Nutzung der erdgas schwaben arena
Als Vorstandsmitglied des ESV Kaufbeuren e.V., Hobbyspieler und
Hockey for Hope e. V. Vorsitzender bin ich gleich in drei Nutzergruppen
der erdgas schwaben arena vertreten. Und so bekomme ich ganz genau mit,
wie schwierig die Situation bezüglich verfügbarer Eiszeiten ist. Der
Antrag der Freien Wähler, die erdgas schwaben arena auch während der
Eissaison, z. B. für Messen oder Konzerte, zu nutzen stößt bei mir auf
großes Unverständnis.
Dies möchte ich aus Sicht der jeweiligen Nutzergruppe darstellen:
Der ESV Kaufbeuren ist bekanntlich einer der angesehensten
Ausbildungsvereine in ganz Deutschland und das funktioniert bei nur
einer Eisfläche nur, wenn jede mögliche Minute im Stadion genutzt werden
kann. Unter hohem finanziellen und organisatorischen Aufwand strebt der
ESVK die wichtige 5-Sterne-Klassifizierung trotz fehlender zweiter
Eisfläche an. Das Fünf Sterne Nachwuchsprogramm hat nicht nur einen
besonders hohen Anteil an der Förderung seitens des Deutschen
Eishockey-Bundes, sondern hat auch direkten Einfluss auf den
Spielbetrieb. Auch nur wenige Nicht-Eis-Veranstaltungen während der
Eissaison wären mit Auf- und Abbau, Proben, Soundcheck, der
Veranstaltung selbst, etc., was mindestens einen kompletten Tag in
Anspruch nimmt, ein so massiver Einschnitt, dass dies alle Hoffnungen
auf die fünf Sterne zunichtemachen würde. Je nach Anzahl der
Veranstaltungen, sehe ich dann sogar die aktuelle
Vier-Sterne-Klassifizierung des ESVK in Gefahr. Zudem frage ich mich,
wie Abendveranstaltungen durchgeführt werden sollen, wenn der ESVK
bereits das Kontingent von 18 seltenen Ereignissen benötigt. Die
seltenen Ereignisse sind eine Lärmschutzvorgabe, dass nur 18
Veranstaltungen ein erhöhtes Lärmaufkommen nach 21:30 erlaubt sind. Hier
fehlt mir das Verständnis für den Antrag, denn ich bin mir sicher, dass
Herrn Pohl die Auswirkungen sehr wohl bekannt sind.
Aber auch als Hobbyspieler sehe ich es nicht ein, künftig dann noch
mehr auf andere Stadien ausweichen zu müssen, sofern überhaupt möglich.
Ich bin derzeit in drei Mannschaften aktiv: Eine trainiert Sonntagfrüh,
häufig bereits um 7 Uhr; eine andere wechselt sich im zweiwöchigen
Rhythmus mit einer anderen Mannschaft ab und die dritte spielt nur noch
in Bad Wörishofen, da sie in Kaufbeuren keine Chance auf Trainingszeiten
hat. Es gibt mehrere Hobbymannschaften, die erst teils deutlich nach
22:00 auf das Eis gehen, weil vorher keine Zeit frei ist. Und das soll
jetzt mit dem Antrag noch weiter verschärft werden?
Aufgrund der hohen Auslastung durch die vielen Stammmieter, ist es
jetzt schon schwierig, als Nicht-Eis-Stammmieter passable Zeiten zu
bekommen. Wir von Hockey for Hope benötigten für eine
Benefizveranstaltung die erdgas schwaben arena. Erst nach einer
Wartezeit von über zwei Monaten, erhielten wir die Information über eine
verfügbare Zeit. Mit der Multifunktionalität würde es dann vermutlich
unmöglich werden, Zeiten zu erhalten, welche nicht bereits durch
Stammmieter reserviert sind.
Und das ist erst einmal die Betrachtung aus Mietersicht. Die von der
Verwaltung kalkulierten Gesamtkosten für den Eis-Abdeckboden liegen bei
über 650.000€. Dieser Betrag muss erst einmal, unter der Betrachtung der
Mietausfälle aus dem Sportbetrieb, wieder eingenommen werden. Die für
Veranstalter kalkulierte Tagespauschale liegt bei 2.200 Euro. Zudem
kommen auf den Veranstalter weitere Kosten für Reinigung, Gastro,
Veranstaltungs- und Sicherheitspersonal, Technik etc. hinzu, was die
erdgas schwaben arena nicht standardmäßig anbieten kann, denn z. B. die
Gastro-Einrichtungen gehören der ESVK GmbH.
Die Verwaltung hat im Vorfeld 40 Veranstaltungsagenturen im Rahmen
einer Markterkundung angeschrieben. Lediglich eine Agentur hat weitere
Unterlagen angefordert und ein weiteres hat direkt abgesagt. Weitere
Antworten gab es auf die Anfrage nicht.
Man kann mich gerne korrigieren sollte ich falsch liegen, aber ich
wüsste in ganz Deutschland keine Eisarena, welche ohne einer zweiten
Eisfläche multifunktional genutzt wird und das aus gutem Grund.
Viele der Punkte sind bereits vorher bekannt gewesen, daher ist es
für mich nicht verständlich, wieso die Freien Wähler diesen Antrag
stellen.
Sollte Kaufbeuren einmal über eine zweite Eisfläche verfügen, was
wirklich ein Traum wäre, dann kann man natürlich über eine
multifunktionale Nutzung reden, bis dahin ist für mich als Stadtrat die
Entscheidung klar und ich sehe in dieser Diskussion nur eine
wahlkampftaktische Zeit- und Ressourcenverschwendung.
Statement von unserem Stadtrat Hans Häußer zur Ablehnung des Antrages einer Baumschutzverordnung im Umweltausschuss:
Bäume sind in Zeiten der Klimaveränderung sehr wichtig um die CO2
Belastung zu senken. Die Stadt Kaufbeuren und der Bauhof achtet bereits
seit Jahren darauf, dass Bäume nur gefällt werden, wenn es aus
Sicherheitsgründen erforderlich ist.
Mit großem finanziellen Aufwand konnten z.B. die Zeder und die
Kastanie am Neuen Markt erhalten werden, ebenso die große Trauerweide am
Schwanenweiher und dies ohne einer bestehenden Verordnung.
Der Umweltbeauftragte der Stadt, Gerhard Limmer, erklärte sehr
ausführlich was gegen eine Baumschutzverordnung spricht wie z. B. dass
Grundbesitzer die Bäume bereits fällen könnten, bevor sie eine gewisse
Größe erreicht haben. Der Verwaltungsaufwand (Kontrolle der Bäume,
Personalaufwand, Eingriff in Eigentumsrechte usw.) steht in keinem
Verhältnis zum eventuellen Nutzen.
OB Bosse nannte die Baumschutzverordnung eine „blödsinnige Verbotssatzung“ und „typisch deutsch“. Womit er Recht hatte.
Stellungnahme zur Verwaltungsausschuss-Sitzung vom 12.02.19
Der
Freistaat Bayern hat mit dem Ablaufdatum 31.03.21 zur Abrechnung für
Straßenerschließungsmaßnahmen alter Straßen einen enormen Druck auf die
Kommunen ausgelöst.
Das entsprechende Gesetz trat bereits 2016 in Kraft.
Die noch nicht endgültig hergestellten Alt-Erschließungsanlagen
wurden deswegen erfasst und bewertet, und mit der Fertigstellung wurde
begonnen.
An der rechtlichen Situation hat sich bis heute nichts geändert.
Verunsicherung brachten die kürzlich getätigten Aussagen von
Innenminister Joachim Herrmann und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.
Diese Aussagen ersetzen oder verändern aber keineswegs die Rechtslage.
Mit dem nun verfassten Schreiben an die beiden Minister bitten wir um Rechtssicherheit.
Wir sind der Meinung, dass die Kosten für die unter Zeitdruck
begonnenen „Altanlagen“ vom Freistaat übernommen werden müssen. Der
Freistaat hat die Ursache gesetzt und es kann nicht sein, dass die
Erschließungsbeiträge der betroffenen Bürgerinnen und Bürger von der
allgemeinen Stadtkasse übernommen werden sollen.
Für die noch nicht begonnenen Altanlagen ist ebenfalls eine vom Freistaat finanzierte Regelung zu finden.
Die Stadtverwaltung wurde von der Kaufbeurer Initiative gebeten, bis
zur Klärung auf den Versand von Zahlungsbescheiden zu verzichten.
Die KI will die Streitfälle wie beim Ölmühlhang in Kemnat und anderen
Straßen befrieden, aber das darf nicht allein auf Kosten der Kaufbeurer
Allgemeinheit geschehen.
Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gelände der ehem. Rosen-, Schiffs- und Löwenbrauerei auf dem Afraberg
Stadtratssitzung 18.12.18
Das Gelände (ca. 35.000 qm) wurde Ende 2017 von der
ProjektentwicklungsGmbH PANNTUM (München) erworben. Das Auftaktgespräch
mit der Stadt Kaufbeuren fand am 20.12.17 statt. Es folgte daraufhin
eine Entwicklung von verschiedenen Planungsvarianten in enger Abstimmung
mit der Stadtverwaltung Kaufbeuren.
Zur Klarstellung : Die gesamte zu bebauende Fläche befindet sich
Privatbesitz. Es handelt sich also nicht um ein städtisches Grundstück.
Gleichwohl muss die Bebauung mit der Stadt abgesprochen werden, damit
sie überhaupt genehmigt werden kann.
Bis zum Sitzungstermin des Gestaltungsbeirats am 10.09.18 war laut
Investor nie die Rede von einem städtebaulichen Wettbewerb. Er
erläuterte in einer Fraktionssitzung, dass er bei Kaufabschluss durchaus
mit der Auflage eines Wettbewerbs gerechnet habe, und er hätte am
Anfang überhaupt kein Problem damit gehabt. Jetzt aber, nachdem im
fortgeschrittenen Stadium das Projekt bereits mehrmals intensiv
überplant wurde, könne er einem Wettbewerb nicht mehr zustimmen. Ein
Wettbewerb würde erfahrungsgemäß die Entwicklung um ca. 9 Monate
verzögern, was im Hinblick auf die aufgeheizte Stimmung am Immobilien-,
Baugewerbe- und Finanzmarkt zu große Risiken darstellen würde.
Wir, die Mitglieder der Stadtratsfraktion der KI, schätzen die
Ergebnisse von Wettbewerben, wollen sie aber auch nicht überbewerten.
Der funktionsunfähige Brunnen im Spitalhof war beispielsweise auch das
Ergebnis eines Wettbewerbes.
Wäre der Wettbewerb am Anfang der Entwicklung zur Diskussion
gestanden, hätten wir natürlich dafür gestimmt. Jetzt darauf zu
bestehen, halten wir als nicht fair gegenüber dem Investor.
Der Gestaltungsbeirat hat sich in vielen Bereichen positiv über die
Planung geäußert. Wir bewerten als besonders positiv neben der
großzügigen Bebauungsstruktur und der stimmigen Verkehrserschließung die
Silhouette zur Altstadt hin, den Verzicht auf verdichtete Wohnbebauung,
die Ausweisung eines Teiles der Wohnungen für sozialverträgliches
Wohnen und die Erstellung eines Kindergartens mit Kita.
Mit dem im Stadtrat am 18.12.2018 gefassten Beschluss zu einer
Weiterentwicklung der vorliegenden Planung geben wir nichts aus der
Hand. Wir verzichten lediglich auf einen städtebaulichen Wettbewerb. Mit
dem von uns mitgetragenen Beschluss verpflichten wir den
Grundstückseigentümer zur Weiterentwicklung oder notfalls auch
erheblicher Änderung der Planung in Abstimmung mit der Öffentlichkeit,
dem Gestaltungsbeirat und natürlich dem Stadtrat.
Stellungnahme des Fraktionsvorsitzenden Ernst Holy zum Strebs
Straßenersterschließungsbeitragssatzung (Strebs)
Folgende Sachlage liegt vor: Der bayerische Landtag
hat die Herstellungsfiktion für Erschließungsstraßen auf 25 Jahre nach
Beginn der technischen Herstellung am 08.03.16 beschlossen.
Insgesamt ist das im Kommunalabgabengesetz geregelt ( KAG, Siehe https://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKAG/True ), und im Wortlaut steht dort: KAG Art 5a, (7) 1Für
vorhandene Erschließungsanlagen, für die eine Beitragspflicht auf Grund
der bis zum 29. Juni 1961 geltenden Vorschriften nicht entstehen
konnte, kann auch nach diesem Gesetz kein Erschließungsbeitrag erhoben
werden. 2Dies
gilt auch, sofern seit dem Beginn der erstmaligen technischen
Herstellung einer Erschließungsanlage mindestens 25 Jahre vergangen
sind.[1]
Satz 2 (fett) tritt zum 01.04.2021
in Kraft. Dadurch wurde die Stadt unter Druck gesetzt, weil damit
Straßen die vor vielen Jahren begonnen und nicht endgültig hergestellt
wurden, nach diesem Datum nicht mehr abgerechnet werden können.
Nun gibt es in Kaufbeuren ungewöhnlich viele solche Straßen, welche aus
verschiedensten Gründen auch nach so langer Bauzeit noch nicht
fertiggestellt und nicht abgerechnet sind. Einige dieser Straßen wurden
auf Wunsch von Anliegern (siehe Bürgerversammlungen),
bewusst nicht endgültig hergestellt um die bauliche Entwicklung zu
fördern und die Anlieger zu schonen. Ohne die Gesetzesänderung vom
8.3.2016 hätte man sich noch einige weitere Jahre mit der Fertigstellung
und Abrechnung Zeit lassen können. Grundsätzlich waren aber
Fertigstellung und Abrechnung nie in Frage gestellt. Die Zurückhaltung
der Stadtverwaltung war ein Entgegenkommen gegenüber den Anwohnern.
Jetzt holt uns dieses damalige Entgegenkommen ein. Die Stadt ist nun gezwungen, die sowieso anstehenden und geplanten Erschließungsarbeiten früher als zunächst vorgesehen durchzuführen.
Die Regierung von Schwaben stellt mit Schreiben vom
24.08.18 klar, dass die Entstehung von Zahlungsverpflichtungen der
beitragspflichtigen Bürger zulasten der Allgemeinheit nicht zulässig
ist. Das bedeutet, dass die Stadt diese Ersterschließungen wie bisher auch und wie künftig nach dem KAG abrechnen muss.
Ein Verzicht auf die Gebühren oder ein Verzögern des Straßenausbaus
über den April 2021 hinaus ist strafrechtlich relevant. Die
Rechtsabteilung der Stadt
Kaufbeuren warnt vor diesem Weg und sieht es als sehr wahrscheinlich an,
dass das zu strafrechtlichen Konsequenzen (Untreue § 266 StGB) führen
würde.
Diese Meinung wurde in einem Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Chasklowicz (Fachanwalt für Strafrecht) bestätigt.
Rechtlich schwierig gestaltet sich die Situation am Ölmühlhang.
Hier wurden uns Belege von Anwohnern vorgelegt die
Straßenabrechnungen belegen. Allerdings liegt laut Gutachten bisher
keine normierte „Ersterschließung“ in dem Sinn vor, dass die notwendigen
Merkmale (z. Straßenaufbau, Fußwege usw.)
erfüllt wären. Die Materie ist sehr schwierig, und unter der gegebenen
Rechtslage bleibt nur der Weg, dies juristisch entscheiden zu lassen.
Wir haben Verständnis für die zahlungspflichtigen
Grundstückseigentümer, und wir sind offen für jede rechtlich vertretbare
Lösung. Ich hoffe, ich habe als Stadtrat unser Dilemma verständlich gemacht.
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